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Allgemeine Geschäftsbedingungen für 
Dienstleistungs- und Arbeitnehmerüberlassungsverträge
 

Präambel

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von mks bilden einen integrierten Bestandteil eines jeden Angebotes und eines jeden Vertrages, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Etwaige anders lautende Bedingungen des Bestellers (bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen: Entleiher) sind unwirksam.

 

§ 1 Angebote und Preise

Die Preise sind, wenn nicht anders vereinbart, Netto-Grundpreise ab dem Sitz von mks in 52146 Würselen, Schumanstr. 16, ohne Gestellung von Dienstkleidung oder sonstiger Ausrüstungsgegenstände sowie ohne Anfahrts- bzw. Versandkosten.

 

§ 2 Auftragserteilung

Aufträge des Bestellers/Entleihers müssen in schriftlicher Form an mks übermittelt werden und gelten nur dann als anerkannt, wenn diese von mks schriftlich bestätigt werden. Vereinbarungen mit Vertretern oder Repräsentanten bzw. sonstigen Vereinbarungen mit dem Besteller/Entleiher, die rechtlich verbindliche Zusagen bzw. Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch mks.

 

§ 3 Gegenstand/Durchführung

a) bei Dienstvertrag:

Auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem im Einzelfall abgeschlossenen Dienstvertrag erbringt mks am vereinbarten Einsatzort die vertraglich vereinbarten Leistungen. Die von mks eingesetzten Arbeitnehmer werden nach dem im Dienstvertrag beschriebenen fachlichen Anforderungsprofil ausgewählt und im Rahmen dieser Vorgaben eingesetzt. Während des Einsatzes unterliegen die Arbeitnehmer ausschließlich den Arbeitsanweisungen der Aufsicht sowie der Anleitung von mks. mks weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der gewählten Vertragsgestaltung keine Weisungsrechte des Bestellers gegenüber Mitarbeitern von mks bestehen.

b) bei Arbeitnehmerüberlassungsvertrag:

Als Dienstleistungsunternehmen stellt mks auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem im Einzelfall abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Arbeitnehmer am vereinbarten Einsatzort zur Verfügung. Die Arbeitnehmer werden gem. dem im Überlassungsvertrag beschriebenen fachlichen Anforderungsprofil ausgewählt und sind entsprechend einzusetzen. Während des Einsatzes unterliegen die Arbeitnehmer den Arbeitsanweisungen und der Aufsicht sowie Anleitung des Entleihers, wobei vertragliche Beziehungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Entleiher nicht begründet werden. Alle wesentlichen Merkmale der Tätigkeit sowie etwaige Neudispositionen sind ausschließlich mit mks zu vereinbaren, wobei mks auf die besonderen Verhältnisse des Entleihbetriebes und die Wünsche ihrer Kunden weitgehend Rücksicht nehmen wird. Sofern der Arbeitnehmer durch den Entleiher mit anderen Tätigkeiten betraut oder an einem anderen Tätigkeitsort eingesetzt wird, hat der Entleiher mks im Voraus darüber zu unterrichten. Der Entleiher verpflichtet sich, die Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme über die in seinem Betrieb und dem jeweiligen Arbeitsplatz geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten, insbesondere den Arbeitnehmern die für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung und Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Sollten die Arbeitnehmer, bei mangelhaften oder nicht vorhandenen Sicherheitseinrichtungen, Ausrüstungen oder Schutzkleidung, die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit ablehnen, haftet der Entleiher mks für den dadurch entstandenen Lohnausfall. Die Arbeitnehmer von mks sind bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichert. Arbeitsunfälle sind mks und der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft mittels Unfallanzeige unverzüglich zu melden. Eine Kopie der Unfallanzeige ist durch den Entleiher gem. § 193 SGB VII der zuständigen Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zu übersenden. Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe werden vom Entleiher sichergestellt. mks behält sich sicherheitstechnische Kontrollen am Tätigkeitsort vor. Diesbezüglich gestattet der Entleiher mks den Zugang zu den Arbeitsplätzen.

 

§ 4 Haftung

mks haftet grundsätzlich nur im Rahmen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und soweit zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Alle darüberhinausgehenden Forderungen des Bestellers/Entleihers einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Nacherfüllung aufgrund einer vertragswesentlichen Pflichtverletzung durch mks sind der Höhe nach auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt, soweit mks keine Haltbarkeits- und Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Zur Absicherung möglicher Schadenersatzansprüche wird mks entsprechenden Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden vorhalten. Die Haftung ist auf die von mks vorgehaltene Betriebshaftpflichtversicherung der Höhe nach auf € 10.000.000,00 beschränkt Die Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von mks oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von mks beruhen.

Zusatz bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen:

Alleine in der ordnungsgemäßen Auswahl der zu entsendenden Arbeitnehmer für die vertragliche Tätigkeit liegt die Hauptleistungspflicht des Verleihers. Diesbezüglich besteht Einigkeit, dass die überlassenen Arbeitnehmer weder Verrichtungs- noch Erfüllungsgehilfen von mks sind. mks haftet nicht für von ihren Arbeitnehmern an Gegenständen verursachten Schäden sowie Schlechtleistungen. Eine Haftung von mks ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit die Arbeitnehmer mit Geldangelegenheiten, wie Kassenführung, Verwahrung und Verwaltung von Geld, Wertpapieren und anderen Wertsachen betraut werden.

 

§ 5 Rechnungslegung/Zahlungsbedingungen

Der Besteller /Entleiher erhält täglich einen Arbeitsnachweis zur Gegenzeichnung. Eine gegengezeichnete Ausfertigung verbleibt zur Rechnungskontrolle beim Besteller/ Entleiher. Sofern vertraglich nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in den Preisen von mks nicht enthalten und wird am Tage der Rech-nungslegung in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen. Mangels besonderer vertraglicher Vereinbarung sind die durch mks erbrachten Leistungen mit Rechnungslegung ohne Abzug sofort fällig und zahlbar. Die Arbeitnehmer von mks sind nicht zum Inkasso berechtigt. Bei Zahlungsverzug ist mks berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen. Der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens bleibt dem Besteller/Entleiher vorbehalten. Die Geltendmachung von Gegenforderungen durch Aufrechnung und/oder die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten durch den Besteller/ Entleiher ist ausschließlich mit unstreitigen For-derungen zulässig. mks ist jederzeit, auch nach Auftragsannahme berechtigt, die vereinbarte Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, wenn der Besteller/Entleiher in Zahlungs-verzug gerät oder wenn mks Umstände über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Besteller/Entleiher bekannt werden, durch die die Forderung von mks nicht mehr aus-reichend gesichert erscheinen oder wenn Gefahr besteht, dass bei Erfüllung des Vertrages ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder Grundsätze der öffentlichen Moral und Sittlichkeit bestehen könnte. mks ist bei Überschreitung der gesetzten Nachfristen durch den Besteller/Entleiher berechtigt, alle vereinbarten Zahlungsziele außer Kraft zu setzen und die Forderung sofort fällig zu stellen.

 

§ 6 Vermittlungsklausel

Geht der Besteller/Entleiher mit einem mks-Arbeitnehmer im Anschluss an den durchgeführten Auftrag/das Überlassungsverhältnis ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis ein, oder beschäftigt er ihn sonst – z.B. unter Einschaltung einer anderen Agentur – weiter, so ist mks berechtigt, ein Vermittlungshonorar in Höhe von € 1.200,00 zu verlangen. Das Honorar reduziert sich um je 1/12 pro abgelaufenem Monat nach Abschluss des Auftrages/des ursprünglichen Überlassungsverhältnisses.

 

§ 7 Sonstiges

Der Besteller/Entleiher hat mks alle erforderlichen Unterlagen, Infor­mationen, insbesondere erforderliche Zugangsberechtigung/Ausstellerausweis zur Verfügung zu stellen. Für alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten wird die örtliche und internationale ausschließliche Zuständigkeit des Amts-/ Landgerichts Aachen unter Anwendung des Rechts der BRD vereinbart. mks versichert, dass ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung ihrer Leistung wenigstens ein Mindeststundenlohn nach § 1 Mindestlohngesetz nach der jeweils gültigen Fassung gezahlt wird.

Zusatz bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen:

mks ist im Besitz einer unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung von Arbeitnehmern nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG). Die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist dem Verleiher am 21.02.2009 durch das Landesarbeitsamt NRW in Düsseldorf erteilt worden.

 

§ 8 Streitschlichtung

Die EU-Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitgestellt. Diese Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. 
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Zusatzbestimmungen für Cateringaufträge:

§ 1 Mietgegenstände

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Mietgut gegen alle Gefahren zu versichern. Dem Auftraggeber obliegt für alle von mks zur Verfügung gestellten Materialien und Gegenstände – auch von Vertragspartnern – die Sorgfaltspflicht. Der Auftraggeber haftet daher für alle Beschädigungen/Verluste durch Eigenverschulden oder ihm zurechenbares Verschulden, insbesondere seiner Angestellten oder Gäste. Im Nachgang werden ihm die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. der Reparatur gesondert in Rechnung gestellt. Die Haftung beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe und endet mit deren Rückgabe. Ist zum Zeitpunkt der Übergabe kein bevollmächtigter Auftraggeber anwesend, so wird das Mietgut am Veranstaltungsort hinterlassen und der Auftraggeber erkennt damit die ordnungsgemäße Lieferung an. Ein Angebot beinhaltet keine Reservierung.

 

§ 2 Transport, Anlieferung, Abholung

mks sichert eine Anlieferung vor Veranstaltungsbeginn zu. Sollten sich auf Grund von Störungen im Betriebsablauf oder dem Transport durch mks oder deren Lieferanten durch unvorhersehbare Ereignisse, z.B. Streik, Krieg, Wasserschäden, Maschinenbruch, Energiemangel, Aussperrung, Verkehrsbehinderung oder durch behördlich angeordnete Maßnahmen bzw. sonstiger höherer Gewalt, Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen und sich dadurch vereinbarte Termine und Fristen nicht realisieren lassen, so hat dies mks nicht zu verantworten. Keine oder eine verspätete Lieferung bedeuten keine Vertragsaufhebung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt den vereinbarten Preis zu reduzieren. Bei kostenfreien Lieferungen werden verschiedene Terminwünsche der Auftraggeber zusammengefasst. Fixtermine bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Lieferungen, die außerhalb dieser Vereinbarungen liegen, sind kostenpflichtig. Sämtliche Lieferungen umfassen nur die reine Lieferung. Mögliche Auf- und Abbauarbeiten oder Lieferungen an andere Standorte, als vorab vereinbart, müssen abgesprochen und entsprechend berechnet werden. Die von der jeweiligen Messe zusätzlich erhobenen Gebühren, z.B. Einfahrtskosten, Standgebühren u.a. werden dem Auftraggeber weiterbelastet. Im Angebot werden diese Kosten von mks entsprechend dem jeweiligen Auftragsvolumen berechnet. Bei Anlieferung bestätigt der Auftraggeber den Erhalt der Ware auf einem Lieferschein. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich auf Mängel zu kontrollieren. Reklamationen der Ware sind innerhalb von 24 Stunden an mks zu melden, spätere Reklamationen sind nichtig. Die Lieferungen erfolgen ebenerdig bis an die Standgrenze oder an die erste Türe. Geschirrlieferungen erfolgen in eigens dafür vorgesehenen Transportkisten. Diese werden vom Auftraggeber bis zur Abholung nach Messeende verwahrt. Sollten dadurch Kosten entstehen, so trägt diese der Auftraggeber. Das Ein- und Auspacken/Verräumen des Geschirrs/Zubehörs ist nicht im Preis inbegriffen. Das Mietgut ist bei Veranstaltungsende mks zur Abholung bereit zu stellen. Wartezeiten des mks-Personals bei Anlieferung und Abholung werden in Rechnung gestellt. Ist eine Abholung/Abbau nicht möglich, so muss der Auftraggeber die Ware unverzüglich und auf eigene Kosten an mks zurücksenden. Geschirrkisten sind sortenrein und in einwandfreiem Zustand zur Abholung bereitzustellen. Lebensmittelreste sind vom Geschirr zu entfernen, Getränkereste sind auszuschütten und Gläser mit der Öffnung nach oben einzusortieren.

 

§ 3 Reklamationen und Defekte

Normale Gebrauchsspuren, die durch den Einsatz als Mietgerät entstehen, werden nicht als Reklamation anerkannt. Sollte ein Mietgerät dennoch ausgetauscht werden, so behält sich mks das Recht vor, gleichwertige oder bessere Ware zu liefern. Der Austausch erfolgt innerhalb von 24 Stunden. Bei Defekten und technischen Störungen, die rechtzeitig gemeldet werden, gewährleistet mks einen Vor-Ort-Service. Innerhalb von 24 Stunden wird das Gerät repariert oder ausgetauscht. Wird bei der Reparatur festgestellt, dass der Defekt durch das Verschulden des Auftraggebers oder eines Dritten entstanden ist, so trägt der Auftraggeber die Kosten der Reparatur oder des Austauschs. Die in Abbildungen dargestellten Geräte können in Form, Farbe und Maßen von den gelieferten Geräten abweichen. Solange keine Funktionsbeeinträchtigung für den Auftraggeber zu erkennen ist, wird eine Reklamation nicht anerkannt. Bei Waren, die vom Auftraggeber falsch bestellt wurden, sind Umtausch und Rücknahme nicht möglich. mks berechnet alle gemieteten Artikel, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung durch den Auftraggeber.

 

§ 4 Fehl- und Bruchmengen bei Geschirr/Geräten

Die Rücknahme des Mietgutes erfolgt unter Vorbehalt. Fehl- und Bruchmengen werden erst bei der Reinigung und Kontrolle durch unsere Mitarbeiter festgestellt und dokumentiert. Fehl- und Bruchmengen werden zum Wiederbeschaffungspreis (Neupreis) zuzüglich Beschaffungskosten in Rechnung gestellt.

 

§ 5 Während der Messe

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, ausschließlich glatte, leicht abwaschbare und zu desinfizierende Oberflächen vorhanden sind. Der Fußboden muss rutschfest und ebenfalls leicht abwaschbar und zu desinfizieren sein (kein Teppich!). In Küchen und an Theken müssen geeignete Vorrichtungen zum Händewaschen (Handwaschbecken mit fließend heißem und kaltem Wasser, Einmalhandtücher, Seifenspender) und zum Desinfizieren vorhanden sein. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass in Bereichen in denen mit Lebensmittel umgegangen wird die Hygienevorschriften der entsprechenden Länder und Messegesellschaft eingehalten werden. Strom- und Wasseranschlüsse sowie Wasserablauf werden vom Auftraggeber gestellt. Die Kosten für die Müllentsorgung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt mks kostenlos einen Ausstellerausweis zur Verfügung.

 

§ 6 Speisen und Getränke – Bestellungen und Lieferungen

Der Auftraggeber teilt spätestens 14 Tage vor Messebeginn seine Speisenbestellungen für die gesamte Messedauer mit. Die Bestellmengen können für die einzelnen Tage um 10% nach unten und um 50% nach oben korrigiert werden. Grundsätzlich erfolgt die Belieferung des Messestandes einmal täglich, soweit nicht anders vereinbart. Bestellungen für den Folgetag sind bis 14.00 Uhr aufzugeben, bei später eingehenden Bestellungen kann mks eine Lieferung am Folgetag nicht gewährleisten. Bestellungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Sollten Bestellungen dennoch telefonisch aufgegeben werden, kann mks keine Haftung für eventuelle Fehler übernehmen. Bei Anlieferungen muss eine Toleranz von 60 Minuten einkalkuliert werden. Sollte ein Artikel vergriffen sein oder ausfallen, so behält mks sich vor, innerhalb von 24 Stunden Ersatz zu stellen. Der Bezug von Kommissionsware bei Getränken ist nach Vereinbarung möglich. mks liefert dem Auftraggeber sortenreine und vollständige Gebinde. Diese sortenreinen und vollständigen Gebinde nimmt mks im Rahmen der Kommissionsware gegen eine Gebühr in Höhe von € 5,00 pro Gebinde (Träger, Fass, Karton) zurück. Die Rücknahme von Kommissionsware hat innerhalb der vereinbarten Fristen, spätestens am ersten Werktag nach Messeende zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Rücknahme ausgeschlossen. Bei Nichtrückgabe von pfandpflichtigen Artikeln wird das Pfand nachträglich in Rechnung gestellt. Die Abholung von Leergut und nicht verbrauchten Getränken erfolgt spätestens am ersten Werktag nach Messeende. Gelieferte Lebensmittel (ausgenommen o.g. Getränke) und sämtliche Verbrauchsgüter werden nicht zurückgenommen. Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unmittelbar nach Erhalt der Ware erfolgt. Schadensersatzansprüche, die über den Kaufpreis der Ware hinausgehen, sind ausgeschlossen. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt mks keine Haftung.

 

§ 7 Zahlungsbedingungen

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Auftragsvergabe ist eine Akontozahlung über 80% der Auftragssumme bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Die Gesamtrechnung erfolgt nach Veranstaltungsende und ist zahlbar ohne Abzug nach Erhalt. Gewährleistungsausschluss: Bei verhinderter Lieferung durch höhere Gewalt (Unfall, etc.) können keine Ansprüche jedweder Art geltend gemacht werden. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch mks. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch mks zustande.

 

Sämtliche Zusatzvereinbarungen bzw. Informationen und Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und sind zu richten an:

mks Messe- und Kongress-Service GmbH, Schumanstr. 16,

52146 Würselen, Tel.: 02405/45060, Fax: 02405/450630,

E-Mail: info@mksgmbh.com